Grundsteuerreform

Zum 1.1.2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Umsetzung der Reform begann allerdings bereits im Juli 2022 mit der Grundsteuererklärung, die jeder Immobilienbesitzer - auch die Inhaber von Wohnungen - bis spätestens Ende Oktober abgeben müssen.

Ziel der Grundsteuerreform ist, Eigentümer von Grundstücken gleicher Lage und gleicher Größe auch mit gleicher Grundsteuer zu belasten. Das zu erreichen, werden alle Grundstücke zum 01.01.2022 neu bewertet.

Erhoben werden Daten von ca. 36 Mio. Grundstücken. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege per Elster an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Zum Start am 01.07.2022 war die Software noch nicht einsatzbereit, dennoch sollte man frühzeitig mit der Vorbereitung der Erklärung beginnen.

Einige Bundesländer haben bereits die Grundstückseigentümer angeschrieben. Schleswig-Holstein wird dies voraussichtlich im Juni tun. In dem Schreiben stehen lediglich die Steuernummer und die Grundstücksbezeichnung. 

Für die Erklärung müssen verschiedene Angaben, u.A. auch zum Grundstückswert gemacht werden, die sich aus entsprechenden Tabellen errechnen. Wir helfen Ihnen gerne durch diese Prozess durch und reichen die Erklärung für Sie ein. Etwas Eigenarbeit ist dennoch nötig, wofür wir Ihnen aber den Zugang zu der von uns genutzten Software geben, die Ihnen und uns den Prozess erleichtert. Die Kosten für diesen Vorgang berechnen wir nach Beratungstabelle A mit dem reduzierten Satz 5/20.

Für die Grundsteuererklärung ergeben sich so Kosten in Abhängigkeit vom Grundstückswert.

Bei einem Grundstückswert von 260.000,00 € ergeben sich 603,50 € zzgl. gesetzl. MwSt., bei einem Wert von 410.000,00 € entsprechend 720,50 €.

Falls Sie die Grundsteuererklärung mit unserer Hilfe erstellen lassen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@dassteuerhaus.de und leiten gleich die Aufforderung des Finanzamtes weiter. Wir werden die Grundstücke im System eintragen und Ihnen einen Auftrag sowie Zugangsdaten zusenden.