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Grundsteuererklärung zur Grundsteuerreform

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie besitzen, auch wenn es anteilig ist, verpflichtet die Grundsteuerreform Sie zur Abgabe einer Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer. Das Ausfüllen ist leider nicht ganz unkompliziert, denn das Finanzamt verlangt unter anderem die Bewertung des Grundstücks nach entsprechenden Tabellen.

Wir machen das gerne zusammen mit Ihnen. Kommen Sie dafür einfach mit Ihren Unterlagen zu uns ist Steuerhaus. In einem Termin erledigen wir die Erklärung für Sie.

Die Kosten für diesen Service berechnen wir, abweichend von der gesetzlichen Empfehlung, nur zu einem auf die Hälfte reduzierten Satz, der sich nach dem Grundstückswert bemisst.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

von Donnerstag, den 14. Mai 2026 (Feiertag) bis Dienstag, den 19. Mai 2026 bleibt unser Büro aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Falls Sie an diesen Tagen ein Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne eine eMail. Ab Mittwoch, den 20. Mai 2026 sind wir dann wie gewohnt wieder für Sie erreichbar.

Herzlichst, Ihr Steuerhaus-Team