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Grundsteuererklärung zur Grundsteuerreform

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie besitzen, auch wenn es anteilig ist, verpflichtet die Grundsteuerreform Sie zur Abgabe einer Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer. Das Ausfüllen ist leider nicht ganz unkompliziert, denn das Finanzamt verlangt unter anderem die Bewertung des Grundstücks nach entsprechenden Tabellen.

Wir machen das gerne zusammen mit Ihnen. Kommen Sie dafür einfach mit Ihren Unterlagen zu uns ist Steuerhaus. In einem Termin erledigen wir die Erklärung für Sie.

Die Kosten für diesen Service berechnen wir, abweichend von der gesetzlichen Empfehlung, nur zu einem auf die Hälfte reduzierten Satz, der sich nach dem Grundstückswert bemisst.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Liebe Besucher, liebe Mandanten,

vom 23. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 ist unser Büro geschlossen.

Wir freuen uns auf unser gemeinsames Wiedersehen im neuen Jahr und wünschen Ihnen eine schöne Zeit im Kreise von Familie und Freunden. Ab dem 5. Januar sind wir wieder für Sie da.

Herzlichst, Ihr Team vom Steuerhaus