DAS STEUERHAUS - Steuertermine
10. April 2012
Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10. Mai 2012
Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. Mai 2012
Gewerbesteuer, Grundsteuer
11. Juni 2012
Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
10. Juli 2012
Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10. August 2012
Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. August 2012
Gewerbesteuer, Grundsteuer
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Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).
Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.
