die Standards - überbetriebliche Steuerberatung
- Beratung, Vorbereitung und Erstellung von Einkommensteuererklärungen
inkl. Erstellung der erforderlichen Anlagen
- Steuerberatung in Sonderfällen
z.B. Grunderwerbsteuerprobleme, Investitionen/Sonderabschreibungen, Ermittlung von Steuerbelastungen
- Erstellen sonstiger Anträge
z. B. Stundungs- und Erlassanträge, Anpassung der Vorauszahlung etc. sowie Korrespondenz mit der Finanzverwaltung zur Interessenwahrung des Mandanten (z. B. Anträge auf verbindliche Auskunft)
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfe
sowie Vertretung vor Finanzgerichten
- Beratung bei Vollstreckungs- und anderen Zwangsmaßnahmen der Finanzverwaltung
- Beratung in steuerlichen Bußgeld- und Strafverfahren
... und was wir zusätzlich noch extra leisten
- Erarbeitung von Problemlösungen im internationalen Steuerrecht
- „Kreative“ Steuergestaltungsberatung
- Entwicklung von Konzepten in Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen
- Steuerrechtliche Beurteilung von Vermögensanlagen (Fondsanteilen, Immobilien, Wertpapieren etc.)
- Beratung in allen steuerlichen Fragen des Immobilienerwerbs
- Steuerliche Beratung bei Stiftungsgründungen