die Standards - überbetriebliche Steuerberatung

  • Beratung, Vorbereitung und Erstellung von Einkommensteuererklärungen inkl. Erstellung der erforderlichen Anlagen
  • Steuerberatung in Sonderfällen
    z.B. Grunderwerbsteuerprobleme, Investitionen/Sonderabschreibungen, Ermittlung von Steuerbelastungen
  • Erstellen sonstiger Anträge
    z. B. Stundungs- und Erlassanträge, Anpassung der Vorauszahlung etc. sowie Korrespondenz mit der Finanzverwaltung zur Interessenwahrung des Mandanten (z. B. Anträge auf verbindliche Auskunft)
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Rating-Beratung
  • Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfe
    sowie Vertretung vor Finanzgerichten
  • Beratung bei Vollstreckungs- und anderen Zwangsmaßnahmen der Finanzverwaltung
  • Beratung in steuerlichen Bußgeld- und Strafverfahren

... und was wir zusätzlich noch extra leisten

  • Erarbeitung von Problemlösungen im internationalen Steuerrecht
  • „Kreative“ Steuergestaltungsberatung
  • Entwicklung von Konzepten in Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen
  • Steuerrechtliche Beurteilung von Vermögensanlagen (Fondsanteilen, Immobilien, Wertpapieren etc.)
  • Beratung in allen steuerlichen Fragen des Immobilienerwerbs
  • Steuerliche Beratung bei Stiftungsgründungen