die Standards - die Jahresabschlüsse ...

  • Jahresabschlüsse
    Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang
  • Erläuterungsberichte
    mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung, Ableitung von Bilanzanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Darstellung der rechtlichen Verhältnisse, Aufgliederung der Bilanz und GuV-Positionen
  • Mitwirken bei der Abfassung von Lageberichten
    für Kapitalgesellschaften (§ 289 HGB)
  • Einnahmeüberschussrechnungen
  • Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Vermögens- und Finanzstati
    sowie Überprüfung von Jahresabschlüssen (z. B. auch von Auslandsgesellschaften)
  • Sonderbilanzen insbesondere in Zusammenhang mit Rechtsformumwandlungen
  • Beratung zur Jahresabschlusserstellung
    sowie deren Organisation (z. B. Inventurvorbereitung) einschließlich der Ableitung von EDV-Modellen
  • Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen
    insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie Ermittlung der betrieblichen Einheitswerte und des gemeinen Werts nicht notierter Anteile von Kapitalgesellschaften
  • Erstellen von Anträgen
    beispielsweise: Investitionszulage
  • Erstellung von Unterlagen nach §18 KWG

... und was wir zusätzlich noch extra leisten

  • Erstellen von konsolidierten Jahresabschlüssen.
    (Kapital-, Schulden- und Ertragskonsolidierung, Eliminierung von Zwischenergebnissen etc.).
  • Konzernabschlüsse nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsstandards (HGB und IFRS)
  • Quartalsabschlüsse nach HGB und IFRS
  • Controlling Report