die Standards - die Jahresabschlüsse ...
- Jahresabschlüsse
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang
- Erläuterungsberichte
mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung, Ableitung von Bilanzanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Darstellung der rechtlichen Verhältnisse, Aufgliederung der Bilanz und GuV-Positionen
- Mitwirken bei der Abfassung von Lageberichten
für Kapitalgesellschaften (§ 289 HGB)
- Einnahmeüberschussrechnungen
- Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Vermögens- und Finanzstati
sowie Überprüfung von Jahresabschlüssen (z. B. auch von Auslandsgesellschaften)
- Sonderbilanzen insbesondere in Zusammenhang mit Rechtsformumwandlungen
- Beratung zur Jahresabschlusserstellung
sowie deren Organisation (z. B. Inventurvorbereitung) einschließlich der Ableitung von EDV-Modellen
- Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen
insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie Ermittlung der betrieblichen Einheitswerte und des gemeinen Werts nicht notierter Anteile von Kapitalgesellschaften
- Erstellen von Anträgen
beispielsweise: Investitionszulage
- Erstellung von Unterlagen nach §18 KWG
... und was wir zusätzlich noch extra leisten
- Erstellen von konsolidierten Jahresabschlüssen.
(Kapital-, Schulden- und Ertragskonsolidierung, Eliminierung von Zwischenergebnissen etc.). - Konzernabschlüsse nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsstandards (HGB und IFRS)
- Quartalsabschlüsse nach HGB und IFRS
- Controlling Report